Gläserne Abgeordnete

Das Wort Transparenz hört man oft. Doch was heißt das eigentlich? Für mich als Politikerin ist es nicht nur wichtig, vor Ort ansprechbar zu sein, ich lege auch Wert darauf, dass die Menschen in Mittelbaden über meine Arbeit Bescheid wissen. Wofür steht meine Abgeordnete? Woran arbeitet sie konkret im Deutschen Bundestag? Und schließlich auch: Wie viel Geld bekommt sie für ihre Tätigkeit als Abgeordnete? Unter dem Stichwort „Gläserne Abgeordnete“ veröffentliche ich deshalb, was ich als Bundestagsabgeordnete bekomme, die sogenannte Diät. Dies geschieht so transparent wie möglich.

Die Einkünfte von Bundestagsabgeordneten stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, zu erfahren, was wir Bundestagsabgeordneten verdienen und wofür uns Steuergeld zur Verfügung gestellt wird.

 

Abgeordnetenentschädigung

Meine Abgeordnetenentschädigung beläuft sich momentan auf 10.323,29 Euro (Stand 1. April 2022). Dieses Einkommen ist voll steuerpflichtig, auch gehen davon noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ab. Weil ich das Zwei-Klassen-Medizinsystem ablehne, habe ich mich bewusst dafür entschieden, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Nach allen Abzügen bleibt mir im Monat ein Netto-Einkommen von etwa 4.600 Euro.

 

Nebentätigkeiten

Ich möchte mich voll auf die Arbeit als Bundestagsabgeordnete konzentrieren, deshalb habe ich keine Nebentätigkeiten. Mein Engagement in diversen Vereinen ist ehrenamtlich und unentgeltlich.

Darüber hinaus bin ich ehrenamtliches Beiratsmitglied der Organization for Human Health and Happiness (ohhh! foundation), ehemals Jugend gegen Aids e. V., im Verband 3DDruck e. V. und der GHA – German Health Alliance. Außerdem bin ich Schirmherrin von Childhood for Children e. V. Diese Funktionen übe ich unentgeltlich aus.

Aufwandspauschale

Wir Bundestagsabgeordneten können keine Ausgaben steuerlich absetzen, deshalb bekommen wir eine steuerfreie Kostenpauschale von monatlich 4.583,39 Euro (Stand: 1. Januar 2022). Damit finanziere ich alle Ausgaben, die im Rahmen meiner Mandatsarbeit anfallen. So zum Beispiel die Miete für mein Wahlkreisbüro, Teile der Büroausstattung und Kosten für die örtliche Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen im Wahlkreis, die Miete und Nebenkosten für meine Wohnung in Berlin, Kosten für die Post und für Material im Wahlkreisbüro.

 

Büroausstattung

In Berlin wird uns Abgeordneten ein Büro samt Büroausstattung leihweise zur Verfügung gestellt. Das Wahlkreisbüro müssen alle Abgeordneten von der Aufwandspauschale einrichten.

 

Bürokostenpauschale

Für anfallende Kosten wie Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy oder Internet ist eine Kostenpauschale von höchstens 12.000 Euro vorgesehen. Diese wird nicht ausbezahlt. Um die Kosten zurückerstattet zu bekommen, muss für jede Ausgabe ein Nachweis eingereicht werden. Erst dann wird der jeweilige Betrag erstattet. Nicht abgerufenes Geld verfällt am Ende des Jahres und wird nicht ausbezahlt.

 

Mitarbeiterpauschale

In meiner Abgeordnetentätigkeit bin ich natürlich auf mein Team angewiesen. Für die Beschäftigung meiner fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und im Wahlkreisbüro stehen uns Abgeordneten 23.205 Euro (Stand: 1. April 2022) zur Verfügung. Auch diese Summe wird nicht an mich ausbezahlt, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihr Gehalt direkt von der Bundestagsverwaltung.

Selbstverständlich bin ich Mitglied der Tarifgemeinschaft der SPD-Bundestagsfraktion. Diese regelt die Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so auch die Mitbestimmungsrechte, das Gehalt und den Urlaub.

 

Sonstige Vergünstigungen

Der Deutsche Bundestag stellt für seine Abgeordneten außerdem folgende Leistungen bereit: innerdeutsche Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit, eine Netzkarte der Deutschen Bahn sowie die Nutzung des Fahrdienstes des Bundestages innerhalb Berlins.

Übergangsgeld

Nach einem Jahr Mitgliedschaft bekommen alle Abgeordneten für jedes Jahr ihrer Tätigkeit im Deutschen Bundestag nach dem Ausscheiden einen Monat lang die Diät weiter ausbezahlt. So soll der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden. Dieses Übergangsgeld wird höchstens 18 Monate lang ausbezahlt.

 

Altersversorgung

Die Abgeordneten erhalten ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 2,5 % der Diät als Altersversorgung. Dies stellt keine Vollversorgung dar, sondern soll die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung schließen, weil in der Abgeordnetenzeit keine Beiträge hierfür abgeführt werden.

 

Lobby Gespräche

Gespräche mit Lobbyisten, also Interessenvertreterinnen und -vertretern von verschiedenen Verbänden, Gewerkschaften, Institutionen oder Unternehmen, gehören zum Alltag einer Bundestagsabgeordneten. In diesen Gesprächen wird versucht, die eigene Interessenlage möglichst überzeugend an uns heranzutragen. Allerdings mache ich stets deutlich, dass meine Entscheidungen immer von mir getroffen werden. Dies ist ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit Lobbyisten. Mein Team und ich achten darauf, dass der Verhaltenskodex und die Bestimmungen des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages eingehalten werden. Die Einführung und Weiterentwicklung dieses Registers unterstütze ich ausdrücklich im Sinne der Transparenz.