Bundesweit einheitliche Regelung zu Einreisebestimmungen — Brief an Bundesinnenminister

Tschechien wird seit dem 14. Februar 2021 als „Neue Virusvariante Gebiet“ eingestuft, also als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko durch die dort verbreiteten und ansteckenderen Varianten des Coronavirus. Aufgrund der verschärften Grenzkontrollen kam es infolgedessen zu langen Staus an der tschechisch-deutschen Grenze. Jeder Grenzpendler muss einen negativen Corona-Test vorlegen und den Arbeitsvertrag dabei haben. Es ist zudem eine Online-Anmeldung zur Einreise nötig. Ausnahmen gibt es bislang nur für Pendler in systemrelevanten Berufen.

Ich habe mich mit einem mit einem Brief an den Bundesinnenminister Horst Seehofer gewandt und angeregt, ein bundesweit einheitliches Konzept auf den Weg zu bringen.

Auch der Landkreis Rastatt könnte bald von verschärften Kontrollen an der Grenze zu Frankreich betroffen sein, sollte Frankreich zukünftig auch als Hochinzidenzgebiet eingestuft werden. Um das Chaos, wie wir es letztes Jahr im Frühjahr hatten und um lange Staus zu vermeiden, wäre es wichtig, dass wir ein bundesweit einheitliches Konzept auf den Weg bringen. Deshalb habe ich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer den aktuellen Stand zu einer Erarbeitung eines solchen Konzepts erbeten. Es müssen vor allem auch die Anrainerstaaten in den Ausarbeitungsprozess mit einbezogen werden.

Wir müssen dafür sorgen, dass es ein möglichst niedrigschwelliges Angebot für Testmöglichkeiten auf beiden Seiten nahe der Grenze gibt und die Tests auch in grenznahen Apotheken anbieten. Allerdings hat eine Testpflicht für Pendler und ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis gravierende Auswirkungen für die Situation im Grenzgebiet. Schnelltests sind zweifelsohne ein probates Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Nach der aktuellen Regelung wäre jedoch jeden dritten Tag (48 Stunden-Regel) ein erneuter Test nötig. Die dauerhafte Umsetzung halte ich für äußerst schwierig. Die vielen Tausend Grenzpendler tragen dazu bei, die kritische Infrastruktur — wie etwa Kliniken, Heime und ÖPNV —aufrechtzuerhalten. Für Grenzpendler in systemrelevanten Berufen muss es daher meiner Meinung nach auch weiterhin Sonderregelungen in beide Richtungen geben. Für alle anderen Pendler sehe ich aber auch die Arbeitgeber in der Pflicht, Testmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, dass Herr Seehofer meine Anregungen und Fragen aufnimmt, um möglichst zeitnah ein Konzept vorzulegen. Wir brauchen klare Regelungen, damit es vor Ort in den Ländern, Kreisen und Kommunen nicht zu chaotischen Verhältnissen kommt.