Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft

Nachdem der Bundestag am 02. Juni 2016 den
Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes
(TMG) beschlossen hat, hat jetzt der Bundesrat dieser
Änderung zugestimmt. Damit ist das parlamentarische
Verfahren abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung der
Veröffentlichung wird das Gesetz in den nächsten
Wochen in Kraft treten. Damit ist endlich auch in
Deutschland der Weg für offene WLAN-Netze frei.
Ob auf öffentlichen Plätzen, staatlichen Einrichtungen
oder in Cafés und Restaurants: In anderen Ländern steht
an vielen Orten ein kostenfreier Internetzugang zur
Verfügung. Öffentliche WLAN-Hotspots sind dort längst
die Regel. In Deutschland waren sie bisher aufgrund
einer unklaren Rechtslage die Ausnahme. Denn Anbieter
von öffentlichen Hotspots mussten befürchten, für
Rechtsverletzungen ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu
haften, etwa bei illegalen Downloads. Damit ist jetzt
Schluss: Mit Änderungen im Telemediengesetz schafft
der Bundestag Rechtssicherheit für Anbieter von offenen
WLAN-Hotspots. „So soll die Gefahr von
Schadensersatzansprüchen oder gar kostenpflichtigen
Abmahnungen bei Rechtsverletzungen durch Nutzer
eines offenen WLAN der Vergangenheit angehören“, so
die Rastatter SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele
Katzmarek.
Das Gesetz stellt klar, dass sich auch WLAN-Anbieter in
Cafés, an öffentlichen Plätzen in Landkreisen und
Kommunen oder in Vereinen und Bibliotheken auf
dieselbe Haftungsbeschränkung verlassen können, wie
gewerbliche Anbieter, zum Beispiel Telekom oder
Vodafone. Damit sorgt die Koalition dafür, dass deutlich
mehr freies WLAN angeboten werden kann. Vor allem
Abmahnanwälte haben durch diese rechtliche
Klarstellung künftig schlechte Karten. Auch sind
Auflagen wie Passwortpflicht oder Vorschaltseiten damit
vom Tisch.

Offenes WLAN ist Teil einer offenen Gesellschaft und
Bestandteil einer modernen digitalen Infrastruktur.
Deutschland hat hier erheblichen Nachholbedarf.
„Ich möchte insbesondere bei den öffentlichen
Einrichtungen und bei den Städten, Gemeinden und den
Landkreisen dafür werben, die Potenziale von offenen
WLAN-Angeboten zu erkennen und zu nutzen“ so
Katzmarek. Offene WLAN-Angebote werden
zunehmend zu entscheidenden Standortfaktoren in den
Kommunen, sie steigern deren Attraktivität und können
die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und
Bürgern und der Verwaltung verbessern sowie die
Identifikation mit ihrer Kommune fördern. Sie
ermöglichen attraktive Angebote für den ÖPNV und für
den Tourismus. Insbesondere auch im Bildungsbereich,
an den Schulen, in Bibliotheken oder auch Museen
werden Kommunen von offenen WLAN profitieren.
Auch in Flüchtlingsunterkünften kann nun offenes
WLAN rechtssicher angeboten werden, wie dies in
vielen Kommunen – nicht selten mit Unterstützung von
Freifunk-Initiativen und von Vereinen – bereits heute
geschieht. Nicht zuletzt wird auch der Einzelhandel in
den Kommunen vom offenen WLAN erheblich
profitieren.