Klare Regeln für das Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am 18. November das 3. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen.

Die SPD hat den Entwurf der Bundesregierung maßgeblich geändert: Nun besteht eine erstmalige rechtliche Definition der „epidemischen Lage“ im Infektionsschutzgesetz. Dies bedeutet mehr Rechte für den Deutschen Bundestag, da nun eine eindeutige Regelung besteht, welche Maßnahmen die Bundesregierung veranlassen kann, um die Krankheit einzudämmen. “Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, den Bundestag regelmäßig über die epidemische Lage zu informieren“, so die Abgeordnete Katzmarek. Und weiter: „ Es bestehen klare Regeln, wie die Daten zur Kontaktverfolgung genutzt werden dürfen. Die Datenschutzbehörden können die Nutzung jederzeit kontrollieren.“ Das Infektionsschutzgesetz ist seit 2001 die gesetzliche Grundlage für den Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das Gesetz legt die meldepflichtigen Krankheiten und die Zuständigkeiten der Behörden bei deren Eindämmung fest. Der § 5 Infektionsschutzgesetz enthält ein auf das Gesundheitswesen bezogenes Notstandsrecht, wenn der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gesetzlich festgestellt hat. Bundestag und Bundesrat haben am 25. bzw. 27. März 2020 mit dem sog. 1. Bevölkerungsschutzgesetz (BT-Drs. 19/18111) eine solche Lage durch das neue Corona-Virus festgestellt. Seitdem kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Menschen veranlassen.

„Leider hat die CDU /CSU unser Ansinnen, dass die Parlamente in Bund und Ländern weitergehenden Maßnahmen zustimmen, wenn Grundrechte eingeschränkt werden, nicht mitgetragen. Deshalb ist das Gesetz lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. In der aktuellen Debatte gehen viele für die Menschen wichtige Regelungen, die heute beschlossen wurden, unter z. B.:

  • Eltern erhalten in der Zukunft finanzielle Entschädigung, wenn sie ihre Corona erkrankten Kinder betreuen müssen
  • Krankenhäuser, die Intensivbetten für Corona-Erkrankte vorhalten, bekommen eine größere finanzielle Entschädigung
  • Die Testkapazitäten wird ausgeweitet
  • Menschen die nicht krankenversichert sind, sollen ebenfalls die Möglichkeit der Testung und Impfung erhalten.“

so abschließend Katzmarek.