Faire Wettbewerbsbedingungen für Personenbeförderungsdienstleister

Anfang März wurde vom Deutschen Bundestag das  Personenbeförderungsgesetz novelliert. Um die Neuerungen mit einem betroffenen Unternehmen zu erörtern, traf ich mich mit Dirk Holl, dem Inhaber des gleichnamigen Taxi- und Mietwagenunternehmens in Gaggenau.

Wir zeigten uns beide zufrieden mit den getroffenen Regelungen, sehen aber noch Verbesserungsbedarf an einigen Stellen. So müssen wir weiterhin darauf hinwirken, dass die Qualität des Personenverkehrs nicht unter Dumping-Preisen leidet. Ich hätte mir vor allem soziale Standards und Tariflöhne für Mietwagenfahrer gewünscht, um Dumping-Angebote von reinen Vermittlungsdienstleistern wie Uber zu unterbinden und dadurch Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Umsetzung solcher Standards liegt jetzt in der Hand der Kommunen. Dass nun reine Mietwagen-Vermittler auch zur Generalhaftung verpflichtet sind, begrüßte Holl wie ich auch.

Mit dem neuen Gesetz wurde auch der gesetzliche Rahmen für Ride-Pooling ermöglicht, was Holls Unternehmen zugute kommt. Per Smartphone-App lassen sich Pooling-Taxen bestellen. So können, ähnlich wie bei Sammeltaxis, mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Wegstrecken ans Ziel gebracht werden. Vor allem im ländlichen Raum wird damit das lokale Angebot erweitert und gleichzeitig der motorisierte Individualverkehr reduziert.

Digitalisierung und Mobilitätswende sind eng miteinander verwoben und spielen in Zukunft eine noch wichtigere Rolle. Dazu braucht es einen rechtssicheren Rahmen für neue Mobilitätsformen.