Wir entlasten bei Gas- und Stromkosten

Die hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daher im vergangenen Jahr drei umfangreiche Entlastungspakete geschnürt und einen Abwehrschirm aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger knapp 300 Milliarden Euro.

Über den Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro wird ein Großteil der steigenden Energiekosten gedämpft. Die Preise werden damit für alle im Land – Haushalte, Unternehmen, Krankenhäuser, Kultureinrichtungen – pauschal begrenzt. Wenn die Hilfe trotzdem nicht ausreichen sollte, stehen Fonds für Härtefälle zu Verfügung. Eine Soforthilfe im Dezember überbrückte die Zeit bis zur Einführung der Bremsen ab März.

Trotz aller Anstrengungen kann der Staat natürlich nicht jede Preissteigerung auffangen, aber er unternimmt große finanzielle Anstrengungen, um private Haushalte, soziale Einrichtungen, Kulturbetriebe und die Wirtschaft zu entlasten. Die Bundesregierung will damit nicht nur die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, sondern langfristig auch Arbeitsplätze sichern.

Die Maßnahmen zur Preisdämpfung im Überblick

Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen trotzdem lohnt. Sie sind einfach und pauschal – für private Haushalte wie für kleine und mittelständische Betriebe. Auch für die Industrie wird die Unterstützung möglichst einfach fließen. Bundestag und Bundesrat haben eine Soforthilfe zur Überbrückung schon beschlossen. Durch sie wurde Haushalten und Unternehmen die monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse, die vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten wird. Im März werden dann rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen wird der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Verbrauches im Jahr 2021 auf zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Dies sorgt für eine Absenkung der monatlichen Kosten. Wer darüber hinaus spart, kann bei der Abrechnung am Ende des Jahres sogar Geld erstattet bekommen.

Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen bis April 2024 vor starken Preisanstiegen. Die Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von den hohen Preisen betroffenen Industrie helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden für 70 Prozent ihres Verbrauchs 2021 auf sieben Cent netto gedeckelt.

So funktioniert die Strompreisbremse

Die Strompreisbremse gilt ebenfalls bis zum 30. April 2024. Im März werden auch bei Strom rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird auf 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent netto für 70 Prozent des Verbrauchs.

Hinzu kommen Härtefallregelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, zum Beispiel für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Träger, Kultur und Forschung. Erhalten einzelne Unternehmen sehr hohe Förderbeträge, müssen beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.