Mit großem Erstaunen musste ich aus der Presse erfahren, dass eine tunesische Familie mit zwei minderjährigen Kindern aus Elchesheim-Illingen in Ihrem Wahlkreis abgeschoben werden sollte. Durch für die Familie glückliche Umstände gelang dies nicht.
Es ist für mich absolut unverständlich, dass man eine Familie mit zwei Kindern, wo beide Eltern berufstätig sind, bei Nacht und Nebel abholt, um sie abzuschieben.
Die Frau arbeitet bereits in einem Altenpflegeheim in Rastatt, ein Vertrag für eine zweijährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin ist geschlossen. In Anbetracht der Tatsache, dass bei uns in Deutschland händeringend Arbeitskräfte im Bereich Pflege gesucht werden und auch gezielt aus dem Ausland angeworben werden, ist es für mich ungeheuerlich, dass eine Frau, die schon hier ist und sich an Ihrer Arbeitsstelle bewährt hat, mit ihrer Familie abgeschoben werden sollte. Ich werde mich hier nach Kräften einsetzen. Bereits am 28. April hatte ich das Regierungspräsidium Karlsruhe angeschrieben und um Klärung des Sachverhaltes gebeten. Insbesondere stellte sich die Frage, warum in diesem Fall nicht eine Beschäftigungsduldung beziehungsweise Ausbildungsduldung gemäß §60c-d Aufenthaltsgesetz angewandt wurde.