Bund spannt Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen

Wir alle stehen vor einer Herausforderung, wie es sie seit Gründung der Bundesrepublik bislang noch nicht gab. Deshalb tun wir das Notwendige. Oberstes Ziel sind der Schutz von Leben und Gesundheit. Zugleich tun wir alles, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie so gering wie möglich zu halten und Arbeitsplätze zu erhalten. Dafür haben wir einen noch nie dagewesenen Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen aufgestellt. Ich danke Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ihren herausragenden Einsatz.

Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür sorgen wir im Bund für insgesamt 50 Milliarden Euro, das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro. Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können ab Mittwochabend, 25. März 2020, bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (siehe www.karlsruhe.ihk.de) bzw. der Handwerkskammer Karlsruhe (siehe www.hwk-karlsruhe.de) ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können ab morgen die fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen, die kleine Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern sind.

Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und den umfangreichen KfW-Förderprogrammen, die die SPD ebenfalls in der Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sorgen wir mit den Direktzuschüssen, dass bei uns möglichst kein Unternehmen pleitegehen und kein Arbeitsplatz verloren gehen muss. Das ist wichtig für alle Menschen in Mittelbaden und im ganzen Land.